13.01.2020 | Premium Gold

Insolvenz­verfahren über das Ver­mögen der Premium Gold Deutsch­land GmbH/

Dr. iur. Thomas Pforr
Tel. 03695 / 606250
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Aktenzeichen Insolvenzgericht beim Amtsgericht Offenbach: 8 IN 403/19: Insolvenzeröffnung und Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

In vorbezeichneter Angelegenheit ist das Insolvenzverfahren am 19.12.2019 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Pforr wird in einem ersten Schritt für die hier vertretenen Mandanten, welches dieses wünschten gegenüber dem Insolvenzverwalter Dr. Metoja Aus- und Absonderungsansprüche aus Eigentum des Goldkunden auf physische Goldherausgabe geltend machen.

Fest steht bereits jetzt, das Aus- und Absonderungsansprüche auf Herausgabe physischen Goldes nicht bei allen Anlegern bestehen. Mit entsprechender Notwendigkeit und Fristsetzung werden wir im 2. Schritt Auszahlungsansprüche in Geld zur Insolvenztabelle anmelden. Anleger, die keine Aus- und Absonderungsansprüche auf physische Goldherausgabe mangels Eigentum oder hinreichender bestimmbarer Zuordenbarkeit der Goldmenge haben, erhalten nicht das Feingold herausgegeben, sondern den Geldwert zur Quote.

Bei Auszahlung zum Geldwert werden ebenfalls, wie bei der Herausgabe von physischem Gold, nur Anleger berücksichtigt, die form- und fristgemäß ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet haben. Da die Klärung der physischen Herausgabe nicht vor Ablauf des 1. Quartals 2020 abgeschlossen sein wird, empfehlen wir allen Kunden, auch ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden zu lassen. Dies können Sie entweder selbst tun oder sinnvollerweise anwaltlich durchführen lassen. Anwaltliche Hilfe können Sie hier entweder durch einen Kollegen Ihrer Wahl vor Ort in Anspruch nehmen, gerne sind wir Ihnen aber auch hierbei behilflich.

Dafür ist es lediglich erforderlich, das Mandantenstammblatt, sowie der Vollmacht ausgefüllt und gegengezeichnet unter Beifügung einer Kopie Ihrer Vertragsunterlagen und der Benennung Ihrer Rechtsschutzversicherung bis spätestens zum 31.01.2020 entweder an unser Büro in der Kurt-Eisner-Straße 84 in 04275 Leipzig, per Fax: 03222/4161809 oder per Mail an: sekretariat@rechtsanwaltskanzlei-pforr.de zurück zu senden. zwecks optimaler Interessenvertretung und bestmöglicher Sicherung Ihrer Vermögenswerte.

Bei telefonischen Fragen können Sie gerne an Frau Heidi Keil unter der 0341/68416834 wenden. Rechtsschutzversicherte Goldkäufer bearbeiten wir über die Versicherung, insofern diese leistet, kostenfrei bzw. gegen Zahlung der dort vereinbarten Selbstbeteiligung. Für die von uns vertretenen Goldkäufer ohne Rechtsschutzversicherung berechnen wir im derzeitigen Verfahrensstadium lediglich eine Forderungspauschale i. H. v. 98,00 € EUR zzgl. 19% Mehrwertsteuer, mithin 116,62 €. Ansonsten gehen wir mit unserer Dienstleistung in Vorleistung.

Von dem Erfolg unserer Rechtsbemühungen für unsere Mandanten sind wir derart überzeugt, dass eine entsprechende Vorkasse für den Anleger nicht erforderlich ist. Dass Anwaltshonorar in gesetzlicher Höhe wird erst nach Abschluss unseres Tätigwerdens, spätestens jedoch zum 31.12.2021, und Ihr Einverständnis vorausgesetzt, unkompliziert mit den durch unsere Kanzlei für Sie beigetriebenen Auszahlungen verrechnet.

PIM-Gold-Betroffene, die bereits Mandanten der Kanzlei Pforr Rechtsanwälte & Kollegen PartG mbB sind, brauchen dieses Schreiben nicht zurücksichtigen, sondern werden mit gesonderter direkter anwaltlicher Post kontaktiert. Wir erwarten höflichst Ihre Rückmeldung zum 31.01.2020.

Sehr geehrter Mandant, gern können Sie uns hier eine Nachricht zum Sachverhalt:
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