18.10.2019 | PIM Gold
PIM Gold Skandal: Aktuell zum Insolvenzverfahren PIM Gold GmbH
Stand des Insolvenzverfahrens PIM Gold GmbH – Herausforderungen und Handlungsweise für die betroffenen Anleger – Was bitte wann unternehmen?
Das Amtsgericht Offenbach hat am 30. September 2019 über die PIM Gold GmbH und deren Vertriebsgesellschaft Premium Gold GmbH („PIM Gold-Gruppe“) ein vorläufiges Insolvenzverfahrens angeordnet. Was bedeutet das für die betroffenen Anleger? Als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses der PIM Gold GmbH wertet Dr. Thomas Pforr die Mitteilungen des Insolvenzverwalters aus (kursiv die Aussagen des Insolvenzverwalters):
Ziele und Ablauf des Insolvenzverfahrens lassen sich wie folgt zusammenfassen:
a) Sicherung des Vermögens
b) Verwertung des Vermögens
c) Auszahlung des Vermögens nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger zu gleichen
Teilen im Rahmen einer Quote.
Was ist mit den Zielen und dem Ablauf des Insolvenzverfahrens?
Der Ablauf ist zwingendes Recht! Der Insolvenzverwalter hat keine Möglichkeit, davon abzuweichen. Dies ist natürlich für die Betroffenen hart aber unvermeidlich. Hierfür trägt weder die Staatsanwaltschaft noch der Insolvenzverwalter die Verantwortung.
Wann muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden?
Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Im Falle der PIM Gold-Gruppe bedeutet dies, dass das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, allen Anlegern die zugesagten Ausschüttungen zu leisten bzw. von ihnen eingezahlten Einlagen zurückzuzahlen.
Warum vorläufiges Insolvenzverfahren?
Der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht ein vorläufiges Insolvenzverfahren voraus. In diesem prüft der gerichtlich bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren gegeben sind und sichert das noch vorhandene Unternehmen für die Gläubiger.
Im deutschen Insolvenzrecht gilt der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung, was bedeutet das?
Das noch vorhandene Vermögen darf nur zu gleichen Teilen an die Gläubiger verteilt werden. Kein Gläubiger darf mehr erhalten als der andere. Um dies sicherzustellen, wird mit dem Insolvenzantrag eine Art Schutzglocke über das Vermögen des Unternehmens gestülpt. Die PIM Gold-Gruppe darf keinerlei Zahlungen an Gläubiger vornehmen – weder Zinsen noch die Rückzahlung von Einlagen.
Insolvenzantrag als „Schutzglocke“ über das Vermögen?
Diese „Schutzglocke“ bleibt so lange in Kraft, bis abschließend und umfassend geklärt ist, wer berechtigte Forderungen hat und wie viel Kapital („Insolvenzmasse“) nach Abzug aller Verfahrenskosten vorhanden ist. Diese Regelung dient dem Schutz der Gläubiger und wird vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter überwacht.
Wann kann mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechnet werden und was ist zu tun?
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vermutlich Anfang Dezember 2019) können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Dieser prüft anschließend, welche Forderungen berechtigt sind und welche nicht. Wenn feststeht, wie viel Vermögen („Masse“) noch im Unternehmen vorhanden ist, wird nach Befriedigung der besicherten Gläubiger und nach Abzug der Kosten des Verfahrens das dann verbleibende Restvermögen auf die Gläubiger aufgeteilt. Dabei erhält jeder Gläubiger denselben Prozentsatz auf seine Forderung zurück. Diesen Prozentsatz nennt man "Quote".
Wie erfahren die Betroffenen wann die Forderung anzumelden ist?
Alle identifizierten möglichen Gläubiger werden durch den Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung auf dem Postweg aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Sie erhalten zugleich detaillierte Informationen, wie die Forderungsanmeldung zu erfolgen hat. Ergänzend wird der Insolvenzverwalter die Medien über die Verfahrenseröffnung informieren. Zusätzlich werden Anleger an dieser Stelle über Fristen und Form der Forderungsanmeldung in Kenntnis gesetzt.
Dr. Pforr erläutert, dass die Darstellung absolut neutral gehalten ist. Der Insolvenzverwalter ist zwar durch ein Gericht bestellt, hat aber nichts mit dem Strafverfahren zu tun. Es spielt auch keine Rolle, ob der/die Täter zu Recht oder zu Unrecht verfolgt werden. Hierfür sind die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht zuständig.
„Absolut richtig ist“, so Dr. Thomas Pforr, „dass die Insolvenzverwaltung sich an die zwingenden Normen des Rechts halten muss. Leider unterscheidet das Gesetz nicht zwischen kleineren Insolvenzen und Großinsolvenzen mit vielen tausend Gläubigern. Leider sind insbesondere Informationen an Gläubiger in schneller Taktfolge nicht vorgeschrieben. Rechtlich ist zu unterscheiden zwischen der normalen Quote: z.B. die Gesellschaft schuldet einem Anleger 10.000 €, die Quote ist 10%, dann erhält der Anleger schlussendlich 1.000 €.“
Etwas anderes ist Absonderung: jemand bringt sein Auto in die Werkstatt. Kaum ist das Auto auf der Hebebühne fällt der die Werkstatt in die Insolvenz. Der Insolvenzverwalter muss dann später das Auto wieder herausgeben.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den nächsten Monaten prüfen. Es empfiehlt sich, bei der Forderungsanmeldung auf das Absonderungsrecht hinzuweisen. Die Anmeldung der Forderungen kann erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen und die Anmeldefristen müssen rechtzeitig dafür bekannt gegeben werden.
PIM Gold Anleger haben bei PIM Gold Schmuck zur Reparatur abgegeben. Bekommen sie diesen wieder?
Gegenstände, die PIM Gold nur zur Reparatur überlassen wurden, fallen nicht in die Insolvenzmasse. Sie sind weiterhin Eigentümer und haben damit grundsätzlich einen Anspruch gegen PIM Gold auf Herausgabe solcher Gegenstände. Soweit diese noch vorhanden und eindeutig ihrem Eigentümer zuzuordnen sind, werden diese ausgesondert und ihren Eigentümern zurückgegeben. Angesichts der großen Mengen der beschlagnahmten Gold- und Edelmetallbestände wird die genaue Feststellung der Eigentumsverhältnisse allerdings voraussichtlich Monate dauern. Bitte machen Sie Ihren Aussonderungsanspruch inklusive entsprechender Nachweise geltend an die unten angegebene Adresse.
„Das ist richtig, weil der Anspruchssteller die Beweislast hat. Also auf keinen Fall Papiere entsorgen!“, erläutert Dr. Pforr.
Kann der betroffene Anleger für seinen Verlust irgendjemanden haftbar machen?
Diese Möglichkeit kann bestehen, allerdings kann der vorläufige Insolvenzverwalter hier keinen Rechtsrat erteilen.
„Richtig: der Insolvenzverwalter hat einen staatlichen Auftrag, nicht mehr und nicht weniger!“, erläutert Dr. Pforr.
Was passiert, wenn der Termin für die Forderungsanmeldung verpasst wird?
Melden Sie Ihre Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist an, so ist noch für eine bestimmte Zeit eine nachträgliche Forderungsanmeldung möglich. Das kann jedoch mit einer Gebühr verbunden sein. Die Kosten einer verspäteten Forderungsanmeldung sind allerdings in aller Regel gering (€ 20,00).
PIM Gold Anleger haben vor Insolvenzantragstellung Originaldokumente an die PIM Gold-Gruppe versandt, aber noch keine Antwort erhalten. Was tun?
Schildern Sie den Sachverhalt nach Verfahrenseröffnung in Ihrer Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter und legen Sie – wenn möglich – Kopien der versandten Urkunden bei.
„Das ist richtig, weil der Anspruchssteller die Beweislast hat. Also auf keinen Fall Papiere entsorgen!“, rät Dr. Thomas Pforr.
Bei weiteren Fragen und für weitere Informationen stehen Pforr Rechtsanwälte und Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB unter 03695 606250 telefonisch oder per mail unter sekretariat@rechtsanwaltskanzlei-pforr.de gerne zur Verfügung. Die Interessengemeinschaft IG-PIM Gold stellt für die betroffenen Geschädigten schnellen und gezielten Informationsaustausch mit konsequenter Handlungsweise zur Verfügung. Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr vertritt die Interessengemeinschaft IG-PIM Gold in rechtlichen Fragen.
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