Widerspruch von Lebensversicherungen
Lebensversicherungswiderrufsjoker für Lebensversicherte im Zeitraum vom 21.07.1994 bis zum 31.12.2007
Haben Sie Lebensversicherungsverträge zwischen dem 21.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen?
Sachverhalt
Insofern Sie einen oder mehrere Lebensversicherungsverträge zwischen dem 21.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen haben, sollten Sie zur Vermeidung von Rechtsnachteilen und Geldeinbußen diese Lebensversicherungsverträge gemeinsam mit uns auf den Prüfstand stellen. Im vorbenannten Zeitraum sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, sowie der Bundesdeutschen Obergerichte ca. 70% bis 80% der Widerrufs-belehrungen fehlerhaft, obwohl ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen zum Schutz der Verbraucherrechte der Lebensversicherten gesetzlich vorgeschrieben sind.
Rechtsfolge einer unterlassenen oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist, dass Sie rückwirkend zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Lebensversicherung diese ungeachtet der vereinbarten Frist widerrufen können. Sie werden sich jetzt fragen, warum dies für Sie interessant sein sollte. Der Grund hierfür ist sehr einfach. Der Widerruf führt im Vergleich zu einer Kündigung in der Regel zu einem deutlich höheren Zahlungsanspruch, da der Versicherungsnehmer nicht nur einen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Prämien, sondern zudem unter anderem auf Auszahlung der aus seinen Sparanteilen gezogenen Nutzungen hat (Gewinne bzw. Geldvorteile und deren Auszahlung neben einbehaltenen Bearbeitungsgebühren).
Beim Widerruf werden ebenso Abschluss- und Verwaltungskosten des zu Ihren Gunsten bestehenden Auszahlungsanspruches nicht in Abzug gebracht, sondern lediglich ein Wertersatz für den genossenen Versicherungsschutz, d.h. für den nicht eingetretenen Todesfall in der Versicherungszeit. Dieser ist relativ marginal. Insofern wir nach Einsicht und Prüfung des jeweiligen Versicherungsvertrages zu dem Schluss kommen, dass der wirksame Widerruf aufgrund fehlerhafter oder fehlender Widerrufsbelehrung anwendbar ist, so besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit, Ihr komplettes angelegtes Kapital zusammen mit den besagten Nutzungen zurückzuerlangen.
Bei einer Eigenkapitalquote, beispielsweise der Allianz Lebensversicherungs-AG, von durch-schnittlich ca. 18%, kann sich ein Auszahlungsanspruch ergeben, welcher um ein Vielfaches höher wäre, als Ihr Auszahlungsanspruch der Lebensversicherung selbst im Erlebensfall der Auszahlungsreife. Sollten Sie Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben, oder eine Kündigung erwägen, ist darauf hinzuweisen, dass Sie in den meisten Fällen, je nach Kündigungszeitpunkt und Regelungen des Vertrages, lediglich ca. die Hälfte Ihrer eingezahlten Kapitalsumme zurückerhalten und zwar als Kündigungssaldo, wodurch eine Kündigung in der Regel überhaupt nicht zu empfehlen ist.
Im oben genannten Fall entginge Ihnen zunächst ca. die Hälfte Ihres eingezahlten Kapitals. Des Weiteren würden Ihnen weder Zinsen noch Nutzungsersatz zugutekommen. Die sogenannten Abschluss- und Verwaltungskosten werden dafür meist voll in Abzug gebracht. Unter Berücksichtigung aller Faktoren wäre der Widerruf, insofern dieser möglich ist, sowohl wirtschaftlich als auch juristisch betrachtet die deutlich bessere Alternative.
Darüber hinaus ist außerdem wichtig zu erwähnen, dass selbst eine bereits gekündigte oder ausgezahlte Lebensversicherung bei Vorliegen einer falschen Widerrufsbelehrung auch nachträglich noch widerrufen werden kann, um in den Genuss der bestmöglichen Auszahlungssumme zu kommen. Wir möchten Ihnen dies an einem praktischen Beispiel erklären. Bei einer Lebensversicherung, in der Sie 10.000,00 € unter zehnjähriger Laufzeitdauer eingezahlt haben, wobei wir der Berechnung halber unterstellen, die Versicherung hätte die 10.000,00 € gleich ab dem ersten Jahr zur Verfügung gestellt.
Einzahlung | 10.000,00€ |
Verzinsung über 10 Jahre bei 5% pro | 5.000,00 € |
Rückgabewert nach Ablauf der 10 Jahre | 15.000,00 € |
Kündigungssaldo bei vorzeitiger Kündigung (Hälfte des eingezahlten Kapitals) |
5.000,00 € |
Abwicklungsanspruch nach Widerspruch bei unterstellter Eigenkapitalrendite der Versicherungsgesellschaft (z.B. Allianz) 20% auf 10.000,00 € x 10 Jahre 20.000,00 € zzgl. Eigenkapital 10.000,00 € | 30.000,00 € |
Aus diesem Grund sind wir an den Markt gegangen und unterstützen aktiv Versicherungs-nehmer und Policeninhaber darin, die bestmögliche und rechtmäßige Rückzahlung nach Widerruf ihres Vertrages zusammen mit spezialisierten Anwälten durchsetzen zu lassen. Durch unseren reichhaltigen Erfahrungsschatz im Bereich der Investmentpolicen, bilden für uns sowohl die Kommunikation als auch die Risikoübernahme einen kaum wegzudenkenden Bestandteil professioneller und schneller Rückabwicklungen von Versicherungsverträgen.
Sollten auch Sie von unserem Angebot profitieren und das bestmöglichste Auszahlungsergebnis aus Ihrer Versicherung erzielen wollen, nehmen Sie bitte das in der Anlage beigefügte Informationsanforderungsformular, füllen dieses mit Ihren persönlichen Daten aus und senden es uns gegengezeichnet nebst einer Kopie Ihres Lebensversicherungsvertrages zusammen mit der entsprechenden Widerrufsbelehrung binnen 14 Tagen zu unseren Händen zurück. Mit Eingang werden wir Ihnen weiteres ausführliches kostenloses Informationsmaterial zur Verfügung stellen und gerne auch den maximal erreichbaren Widerrufauszahlungsanspruch prognostizieren.
Danach können Sie gerne frei entscheiden, ob Sie eine kostenpflichtige Inanspruchnahme unserer qualifizierten Dienstleistungen und Rechtsanwälte beauftragen wollen oder nicht, wobei wir ausdrücklichst darauf hinweisen, dass die rechtliche Beratung für rechtsschutzversicherte Versicherungsnehmer, deren Versicherung in Deckung geht, kostenfrei ist. Des Weiteren ist wichtig zu erwähnen, dass bei manchen Versicherungsgesellschaften wie beispielsweise Clerical Medical oder Generali, Widerrufssaldi bei professioneller juristischer Vor- und Aufarbeitung bereits oft auf erste Anforderung außergerichtlich zur Auszahlung durchgesetzt werden können.
» Formular Anforderung Auskünfte
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